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Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit:
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat
durch Allgemeinverfügung bestimmt, dass Verkaufsstellen in Berlin am
24. Januar 2010 und am 21. März 2010 in der Zeit von 13.00 bis 20.00
Uhr geöffnet sein dürfen.
Das gilt auch für das Anbieten von Waren außerhalb von festen
Verkaufsstellen.
Die Genehmigung der beiden zusätzlichen Sonntagsöffnungen für
Verkaufsstellen erfolgt anlässlich überregional bedeutsamer
Großveranstaltungen, die auch von vielen Touristinnen und Touristen aus
dem In- und Ausland besucht werden. Bei der Auswahl der Termine fielen
vor allem ins Gewicht die Publikumswirksamkeit der geplanten
Veranstaltungen, ihr Bezug zu sonstigen touristisch relevanten
Ereignissen sowie der zu erwartende Nutzen für den Berliner
Einzelhandel.
o Anlass für die Zulassung der Öffnung am 24. Januar 2010 ist die
Internationale Grüne Woche 2010.
o Anlass für die Zulassung der Öffnung am 21. März 2010 sind die
Festtage MaerzMusik 2010.
Die Sonderregelung gibt dem Einzelhandel die Möglichkeit zur
zusätzlichen Sonntagsöffnung. Eine Pflicht zur Öffnung der
Verkaufsstellen ist damit nicht verbunden. Die tarifvertraglichen und
gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die
Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes
und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.
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